Anmeldung
Am einfachsten melden Sie sich direkt online über unsere Webseite an. Alternativ können Sie sich auch per E-Mail, Post oder Fax bei uns melden.
Sie werden im Anschluss per E-Mail kontaktiert oder erhalten bei garantierter Durchführung direkt die Auftragsbestätigung per E-Mail.
Kursgebühr
Die Gebühren finden Sie auf der jeweiligen Kursseite oder dem aktuellen Kurskatalog publiziert. Sie werden nach versandter Auftragsbestätigung fällig und sind netto ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar.
Bei NRH-Kursen (Kurse bei Trapeze Switzerland GmbH) sind folgende Leistungen in der Gebühr enthalten:
Kurs für die genannte Dauer, Kursunterlagen (nicht betriebsspezifisch), Pausengetränke, Mittagsverpflegung.
Nicht enthalten sind: Hotelkosten, weitere Verpflegung und die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Bei KVO-Kursen (Kurse vor Ort) sind folgende Leistungen in der Gebühr enthalten:
Vor-Ort-Einsatz des Kursleiters inkl. Reise und Unterbringung, Kursunterlagen.
Nicht enthalten ist die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Kurszeiten
NRH-Kurse: In der Regel 09.00 - 16.30 Uhr.
KVO-Kurse: Genaue Zeiten und Dauer nach Absprache.
Kursort/-teilnehmer
Die NRH-Kurse finden in Neuhausen am Rheinfall statt. Die maximale Anzahl der Teilnehmer wird von Trapeze so weit wie möglich eingehalten, um eine optimale Durchführung gewährleisten zu können. Trapeze behält sich das Recht vor, die NRH-Kurse bis zur maximalen Teilnehmeranzahl mit internen Mitarbeitern aufzustocken.
Die KVO-Kurse finden am Standort des jeweiligen Verkehrsbetriebes statt. Geeignete Räumlichkeiten (nach Möglichkeit ruhig gelegen) und Infrastruktur werden durch den Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Diese umfassen:
- genügend Tische und Stühle
- genügend Licht
- ein Beamer/Projektor (idealerweise 16:9 mit hoher Auflösung)
- Flipchart oder Whiteboard mit Stiften
- genügend Stromanschlüsse und Verlängerungskabel
- je nach Schulungsthema: Testplatz der Fahrzeugausrüstung oder Leitstelle
Die Teilnehmeranzahl ist bei KVO-Kursen eine Empfehlung.
Um eine optimale Kursvorbereitung gewährleisten zu können, sind die Teilnehmer mit Namen und Funktion bis zwei Wochen vor Durchführung des Kurses an Trapeze verbindlich bekannt zu geben. Kurzfristige Änderungen werden von Trapeze nicht mehr berücksichtigt.
Stornierung/Stellvertretung
Bei schriftlicher Stornierung seitens des Kunden bis spätestens sechs Wochen vor Beginn des Kurses fällt keine Kursgebühr an. Für Stornierungen zwischen einer bis sechs Wochen vor Kursbeginn berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 80% der Kurskosten. Bei Stornierung weniger als eine Woche vor Kursbeginn oder bei Fernbleiben vom Kurs wird die volle Kursgebühr fällig. Selbstverständlich können Sie einen Ersatzteilnehmer bestimmen. Erfolgt eine diesbezügliche Meldung weniger als eine Woche vor Kursbeginn, behalten wir uns vor, eine Gebühr von EUR 50.00 zu berechnen.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, das Hotel über Stornierungen oder Stellvertretungen zu informieren.
Terminänderungen/Kursabsagen
Terminänderungen seitens Trapeze erfolgen nur bei zwingender Notwendigkeit. In diesen Fällen werden die Teilnehmer umgehend informiert und es wird ein neuer Termin gesucht. Trapeze behält sich ferner das Recht vor, Kurse bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abzusagen.
Trapeze übernimmt bei Terminänderungen oder Kursabsagen gem. diesem Paragraph keinerlei beim Kunden angefallene Kosten (z.B. Fahrkosten, Stornierungskosten für Übernachtungen).
Übernachtungsmöglichkeiten
In Schaffhausen stehen Ihnen diverse schöne Hotels zur Verfügung. Schaffhausen liegt unmittelbar neben Neuhausen am Rheinfall und ist mit S-Bahn, Bus oder per Auto innert wenigen Minuten erreichbar. Die Reservation erfolgt in jedem Fall durch den Kunden selber.
www.viennahouse.com
www.rueden.ch
www.kronenhof.ch
www.parkvilla.ch
www.hotelbahnhof.ch
www.promenade-schaffhausen.ch
www.hotel-2b.ch
Nutzungsrecht/Copyright/Geheimhaltung
Trapeze behält sich das Urheberrecht und die Nutzung an sämtlichen von ihr erstellten Programmen und übergebenen Unterlagen vor. Die Schulungs-Dokumentation geht mit dem Abschluss des Kurses in den Besitz des Auftraggebers über. Damit erhält er das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare Recht für die betriebsinterne Nutzung der Unterlagen für den eigenen Gebrauch. Das geistige Eigentum der gelieferten Software/Informationen verbleibt beim Auftragnehmer. Insbesondere ist es ohne anderslautende Zustimmung des Auftragnehmers untersagt, Software/Schulungsunterlagen und Dokumentationen zu kopieren, zu ändern oder an Dritte weiterzugeben. Für Unterlagen ist eine Vervielfältigung nur insoweit gestattet, als es für den eigenen Gebrauch, die Instandhaltung oder Instandsetzung erforderlich ist. Von uns erlangte Informationen dürfen – soweit sie nicht allgemein oder Ihnen auf andere Art und Weise rechtmässig bekannt sind – Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Haftung
Trapeze haftet nicht für Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, insbesondere auch nicht für Folgeschäden, die sich aus dieser Bildungsmassnahme ergeben, ausser wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Trapeze beruhen.
Rechtswahl
Unsere Schulungsangebote unterliegen Schweizer Recht. Gerichtsstand ist 8200 Schaffhausen, Schweiz.